Corporate Governance

Die Grundsätze und Regeln der Corporate Governance sind bei Autoneum in zahlreichen Dokumenten festgelegt, insbesondere in den Statuten¹, im Organisationsreglement (Organizational Regulations)¹ und in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse¹. In Inhalt und Aufbau folgt Autoneum in diesem Bericht der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange und dem dazugehörigen Leitfaden. Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die Angaben auf den 31. Dezember 2023. Unter www.autoneum.com/de/investor-relations/ und www.autoneum.com/de/corporate-responsibility/ werden Informationen laufend aktualisiert. Bei einigen Angaben finden sich Verweise auf den Finanzteil dieses Geschäftsberichts. Der Vergütungsbericht ist hier aufgeführt.

1 Konzernstruktur und Aktionariat

Konzernstruktur

Die Autoneum Holding AG ist eine Gesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz in Winterthur. Die Aktien der Gesellschaft sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valorennummer 12748036, ISIN CH0127480363, Valorensymbol AUTN). Die Börsenkapitalisierung per 31. Dezember 2023 betrug 790.4 Mio. CHF.

Der Autoneum-Konzern besteht aus den vier Business Groups Europe, North America, Asia und SAMEA (Südamerika, Mittlerer Osten und Afrika), der Abteilung Group Finance sowie den dem CEO direkt unterstellten Konzernfachstellen. Er umfasst alle durch die Autoneum Holding AG beherrschten Gesellschaften. Die Verantwortung für die wirtschaftliche Leistung der einzelnen Gesellschaften liegt im Rahmen der Reglemente bei den Business Groups, mit Ausnahme der dem CEO direkt unterstellten Tätigkeiten und Gesellschaften. Eine Business Group wird für bestimmte Marktregionen gebildet, die klar definiert und voneinander abgegrenzt sind. Jede Business Group führt ihr Geschäft im Rahmen des Organisationsreglements (Organizational Regulations)¹ und wird durch ihren Leiter (Head Business Group) geführt, der dem CEO des Autoneum-Konzerns unterstellt ist. Die Segmentberichterstattung befindet sich unter Note 4.

Die Abteilung Group Finance sowie die dem CEO direkt unterstellten Konzernfachstellen unterstützen den CEO, die Leiter der Business Groups sowie den Verwaltungsrat in deren Führungs- und Kontrollfunktionen und sind zuständig für Aktivitäten ausserhalb der Business Groups, wie etwa die Führung von Beteiligungsgesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen. Tochtergesellschaften werden aufgrund gesetzlicher, geschäftlicher und finanzieller Überlegungen gegründet. Für jede Gesellschaft wird grundsätzlich eine verantwortliche Person (Head Legal Unit) ernannt. Dieser ist für die lokale finanzielle Steuerung, die Einhaltung der nationalen Gesetze und Vorschriften sowie der internen Richtlinien verantwortlich. Unternehmen mit Beteiligung weiterer Aktionäre werden grundsätzlich wie oben beschrieben geführt, jedoch unter Berücksichtigung der jeweiligen Vereinbarungen.

Zum Autoneum-Konzern gehörten per 31. Dezember 2023 weltweit 50 Gesellschaften. Eine Übersicht über die Konzerngesellschaften inklusive Firma, Sitz und Aktienkapital sowie die vom Autoneum-Konzern gehaltenen Beteiligungsquoten sind unter Note 35 aufgeführt. Die Führungsorganisation des Autoneum-Konzerns ist unabhängig von der juristischen Struktur des Konzerns und der einzelnen Gesellschaften.

Bedeutende Aktionäre

Per 31. Dezember 2023 war bekannt, dass folgende Aktionäre mit 3% oder mehr aller Stimmrechte am Unternehmen beteiligt waren:

  • Artemis Beteiligungen I AG, Hergiswil, Schweiz, und PCS Holding AG, Frauenfeld, Schweiz (Lock-up Gruppe): 38.49%;
  • Martin und Rosmarie Ebner via Anna Holding AG, Wilen, Schweiz: 5.6%;
  • Martin Haefner, Erlenbach, Schweiz: 3.09%

Alle Meldungen von Aktionären, die mit 3% oder mehr aller Stimmrechte am Unternehmen beteiligt sind, wurden gemäss Art. 120 f. des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange gemeldet und über deren elektronische Veröffentlichungsplattform publiziert.

Per 31. Dezember 2023 hielt die Autoneum Holding AG 0.78% des Aktienkapitals (45 620 Aktien).

Kreuzbeteiligungen

Autoneum sind keine Kreuzbeteiligungen bekannt, bei denen die kapital- oder stimmenmässigen Beteiligungen auf beiden Seiten einen Grenzwert von 5% überschreiten.