7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Kontrollwechselklauseln

Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln in Arbeits- und Mandatsverträgen von Autoneum. Im Falle eines Kontrollwechsels werden alle im Rahmen des Executive-Bonus-Plans gesperrten Aktien freigegeben.

Angebotspflicht

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 135 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG). Das heisst: Ein Aktionär oder eine verbundene Aktionärsgruppe, der oder die mehr als 33 1/3 Prozent aller Aktien besitzt, muss den übrigen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten.