10 Handelssperrzeiten
Der Verwaltungsrat der Autoneum Holding AG hat interne Vorschriften zu den Handelssperrzeiten erlassen. Danach wird unterschieden zwischen regulären Handelssperrzeiten und Ad-hoc-Handelssperrzeiten.
Die regulären Handelssperrzeiten stehen im Zusammenhang mit der Publikation der Halbjahres- und Jahresergebnisse und bestehen vom 10. Juni bis und mit Ende des Handelstages, an dem der Halbjahresabschluss publiziert wird, bzw. vom 10. Dezember bis und mit Ende des Handelstages, an dem der Jahresabschluss publiziert wird. Adressaten sind neben den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung alle Mitarbeitenden, die Zugang zu den relevanten Finanzzahlen haben.
Ad-hoc-Handelssperrzeiten werden im Zusammenhang mit anderen kursrelevanten Tatsachen vom Präsidenten des Verwaltungsrates erlassen. Dieser legt auch fallweise den Adressatenkreis fest.