9 Informationspolitik

Autoneum unterhält mit allen Anspruchsgruppen einen regelmässigen, offenen Dialog, insbesondere mit Investoren, Finanzanalysten und Banken- sowie Medienvertretern. Die Kommunikation erfolgt über den Geschäfts- und den Halbjahresbericht, über die Generalversammlung sowie mindestens eine jährliche Medien- und Finanzanalystenkonferenz.

Die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2017 umfasst den Geschäftsbericht, eine Medienmitteilung sowie eine Präsentation. Der Geschäftsbericht kann von den Aktionären mit dem der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung beigelegten Anmeldeformular bestellt werden. Er liegt zudem spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht aus. Anlässlich der Generalversammlung informieren Verwaltungsrat und Konzern­leitung über die Jahresrechnung und den Geschäftsgang der Gesellschaft und beantworten Fragen der Aktionäre.

Informationsquellen

Autoneum stellt allen Interessierten umfangreiche Informationen zur Verfügung, die unter folgenden Links im Internet abrufbar sind:

Die Aktionäre und der Kapitalmarkt werden durch Medienmitteilungen über wesentliche aktuelle Veränderungen und Entwicklungen informiert. Die Bekanntmachung potenziell kursrelevanter Ereignisse wird gemäss der Ad-hoc-Publizitätspflicht der SIX Swiss Exchange sichergestellt. Zudem pflegt Autoneum den Dialog mit In­ve­storen, Finanzanalysten und Medienvertretern an entsprechenden Veranstaltungen. Unter www.autoneum.com/de/medien/abonnement können sich Aktionäre und andere Interessierte für die automatische Zusendung der Medienmitteilungen eintragen.