3 Verwaltungsrat

Die Zusammensetzung, die allgemeinen Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie die Arbeitsweise des Verwaltungsrats (VR) der Autoneum Holding AG richten sich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht sowie den Statuten5 und dem Organisationsreglement (Organizational Regulations)6 der Autoneum Holding AG.

Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Autoneum Holding AG setzt sich gemäss den Statuten5 aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern zusammen. Am 31. Dezember 2017 bestand der Verwaltungsrat aus sieben Mitgliedern, die allesamt nichtexekutiv tätig waren. Durch die personelle Trennung von Präsidentenamt und CEO-Funktion soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geschäftsleitungs- und Kontrollorgan sichergestellt werden.

Unabhängigkeit der nichtexekutiven Mitglieder

Der Verwaltungsrat besteht aus nichtexekutiven Mitgliedern, und keines der Mitglieder hat in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäfts­jahren eine operative Tätigkeit für Autoneum ausgeübt. Die Verwaltungsrats­mitglieder sowie die von ihnen repräsentierten Unter­nehmen stehen in keinen wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit Gesellschaften des Autoneum-Konzerns (vgl. jedoch hier unter Ziffer 31 «Related parties»).

Zulässige Tätigkeiten ausserhalb des Autoneum-Konzerns

Kein Mitglied des Verwaltungsrats kann gemäss §20 der Statuten7 mehr als fünfzehn zusätzliche Mandate wahrnehmen, davon nicht mehr als fünf in börsenkotierten Unternehmen. Nicht unter diese Beschränkung fallen (a) Mandate in Unternehmen, die durch die Autoneum Holding AG kontrolliert werden oder die Autoneum Holding AG kontrollieren; (b) Mandate, die ein Mitglied des Verwaltungsrats auf Anordnung der Autoneum Holding AG oder von ihr kontrollierter Gesellschaften wahrnimmt; (c) Mandate in Unternehmen, die nicht als Gesellschaften im Sinne von Art. 727 Abs. 1 Ziffer 2 OR qualifizieren; (d) Mandate in gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sowie in Vorsorgeeinrichtungen. Die Anzahl Mandate gemäss (c) und (d) ist insgesamt auf 20 beschränkt.

Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen oder vom gleichen wirtschaftlich Berechtigten kontrolliert werden, gelten als ein Mandat. Als Mandate gelten Mandate im jeweils obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan einer Rechtseinheit, die zur Eintragung ins Handelsregister oder ein entsprechendes ausländisches Register verpflichtet ist.

Wahl und Amtszeit, Grundsätze des Wahlverfahrens

Der Präsident und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats werden jeweils einzeln und für eine Amtszeit von einem Jahr von der Generalversammlung gewählt, wobei unter einem Jahr der Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung bis zur nächsten zu verstehen ist.

Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder scheiden nach Erreichen des 70. Lebensjahrs an der nächstfolgenden Generalversammlung aus, wobei der Verwaltungsrat die Altersbegrenzung im Einzelfall aufheben kann. Für Michael Pieper hat er das Alterslimit aufgehoben und ihn zur Wiederwahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen, weil dieser durch sein grosses persönliches Engagement als Mitglied des Verwaltungsrats der Autoneum Holding AG und seine massgebliche Kapitalbeteiligung wesentlich zur Weiterentwicklung von Autoneum beiträgt.

Bei der Nominierung neuer Kandidaten für den Verwaltungsrat wird auf eine ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums geachtet. Berücksichtigt werden dabei Branchen- und internationale Führungserfahrung sowie spezielle Fachkompetenzen.

Interne Organisation

Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für die Geschäftsstrategie und hat die Oberleitung über den Autoneum-Konzern und die Konzerngesellschaften inne. Er übt die Aufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus.

In die Kompetenz des Verwaltungsrats fallen alle Geschäfte, die laut Gesetz, Statuten8 oder Organisationsreglement (Organizational Regulations)9 nicht ausdrücklich der Generalversammlung oder anderen Organen vorbehalten sind. Er bereitet die Generalversammlung vor und trifft die für die Ausführung der Generalversammlungsbeschlüsse notwendigen Anordnungen. Der Verwaltungsrat bestimmt unter anderem:

  • die Zusammensetzung des Geschäftsportfolios und die strategische Ausrichtung des Konzerns;
  • die organisatorische Ausrichtung;
  • die Ernennung und Abberufung der Mitglieder der Konzernleitung;
  • die Kompetenzen und Aufgaben des VR-Präsidenten, der VR-Ausschüsse sowie des CEO und CFO des Autoneum-Konzerns und der Leiter der Business Groups;
  • die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung;
  • über die Genehmigung der strategischen und finanziellen Planung, des Budgets und des Geschäftsberichts mit Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzernrechnung sowie über die Genehmigung des Vergütungsberichts;
  • die Grundsätze für Finanz- und Investitionspolitik, Personal- und Sozialpolitik, Führung und Kommunikation;
  • die Unterschriftsregelung und Kompetenzordnung der Autoneum Holding AG;
  • die Grundsätze der internen Revision;
  • die Grundsätze des Compliance-Management-Systems;
  • über Investitionsprojekte, deren Finanz­volumen 10 Mio. CHF übersteigt;
  • über die Aufnahme von Anleihen und die Durchführung bedeutender Finanzmarkttransaktionen;
  • über Gründung, Kauf, Verkauf und Liquidation von Tochtergesellschaften.

Verwaltungsrat

Hans-Peter Schwald (1959)

Präsident
Schweizer Staatsangehöriger

Verwaltungsrat und Präsident seit 2011
Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Werdegang lic. iur. HSG, Rechtsanwalt; bis 2016 Verwaltungsratspräsident der Anwaltskanzlei Staiger, Schwald & Partner AG; seit 2017 Senior Partner der Anwaltskanzlei BianchiSchwald LLC
Weitere Tätigkeiten und Interessenverbindungen Präsident des Verwaltungsrats der Ruag Holding AG; Vizepräsident des Verwaltungsrats der Stadler Rail AG; Mitglied des Verwaltungsrats der Rieter Holding AG; Präsident AVIA Vereinigung unabhängiger Importeure von Erdölprodukten und Mitglied des Verwaltungsrats weiterer Schweizer Aktiengesellschaften  
Mitglied in Ausschüssen Vorsitzender des Strategieausschusses, Mitglied des Revisions-, des Vergütungs- und des Nominierungsausschusses
Nichtexekutiv

Rainer Schmückle (1959)

Vizepräsident
Deutscher Staatsangehöriger

Erstwahl in den Verwaltungsrat Verwaltungsrat und Vizepräsident seit 2011
Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Werdegang Dipl. Wirtsch.-Ing. Universität Karlsruhe; von 1984 bis 1997 verschiedene Positionen bei der Daimler Group, darunter CFO und Senior Vice President IT bei Freightliner LLC; von 1998 bis 2000 zuerst CFO und anschliessend CEO bei Adtranz LLC, Deutschland; von 2001 bis 2005 Präsident und CEO bei Freightliner LLC; von 2005 bis 2010 COO der Mercedes Car Group; von 2010 bis 2011 Operating Partner von Advent International; von 2011 bis 2014 Chief Operating Officer and President Seating Components, Johnson Controls Inc.; von 2014 bis 2015 CEO der MAG Group
Weitere Tätigkeiten und Interessenverbindungen Mitglied des Verwaltungsrats der DOMETIC Group SA und einer privat gehaltenen Gesellschaft
Mitglied in Ausschüssen Vorsitzender des Revisionsausschusses; Mitglied des Strategieausschusses
Nichtexekutiv

Norbert Indlekofer (1958)

Mitglied
Deutscher Staatsangehöriger

Erstwahl in den Verwaltungsrat Verwaltungsrat seit 30. März 2017
Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Werdegang Dipl.-Ing. der Universität Stuttgart; von 2004 bis 2006 Vorsitzender der Geschäftsleitung Getriebe und Fahrwerksysteme der INA-Schaeffler KG, Deutschland; von 2006 bis 2009 Vor­sitzender der Geschäftsleitung Getriebe und Fahrwerksysteme der INA-Schaeffler KG und Vorsitzender der Geschäftsführung LuK Gruppe, Deutschland; von 2011 bis 2014 Automotive-Bereichsvorstand Getriebe­systeme und Mitglied des Executive Board der Schaeffler AG, Deutschland; von 2014 bis 2016 President & CEO Automotive der Schaeffler AG, Deutschland
Mitglied in Ausschüssen Mitglied des Strategieausschusses
Nichtexekutiv

Michael Pieper (1946)

Mitglied

Schweizer Staatsangehöriger

Erstwahl in den Verwaltungsrat Verwaltungsrat seit 2011
Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Werdegang lic. oec. HSG; Inhaber und Konzernleitung-
vorsitzender der Artemis Holding AG 
Weitere Tätigkeiten und Interessenverbindungen Mitglied des Verwaltungsrats diverser Artemis- und Franke-Tochtergesellschaften weltweit; Mitglied des Verwaltungsrats der Berenberg Bank (Schweiz) AG, Forbo Holding AG, Rieter Holding AG und Arbonia AG
Nichtexekutiv

This E. Schneider (1952)

Mitglied

Schweizer Staatsangehöriger

Erstwahl in den Verwaltungsrat Verwaltungsrat seit 2011
Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Werdegang lic. oec. HSG; von 1991 bis 1993 Direktions­präsident und CEO des börsenkotierten Unternehmens SAFAA, Frankreich; von 1994 bis 1997 Mitglied der Konzernleitung Valora, verantwortlich für den Konzernbereich Betriebsverpflegung; von 1997 bis 2002 Delegierter des Verwaltungsrats und CEO der Selecta-Gruppe; von 2004 bis 2014 Delegierter des Verwaltungsrats und CEO der Forbo-Gruppe; seit 2014 exekutiver Verwaltungsratspräsident der Forbo-Gruppe
Weitere Tätigkeiten und Interessenverbindungen Mitglied des Verwaltungsrats der Rieter Holding AG
Mitglied in Ausschüssen Vorsitzender des Vergü­tungs- und des Nominierungsausschusse
Nichtexekutiv

Peter Spuhler (1959)

Mitglied
Schweizer Staatsangehöriger

Erstwahl in den Verwaltungsrat Verwaltungsrat seit 2011
Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Werde-
gang
 Mehrheitsaktionär und CEO
der Stadler Rail AG
Weitere Tätigkeiten und Interessenverbindungen Verwaltungsratspräsident Stadler Rail AG sowie bei verschiedenen Gesellschaften der Stadler Rail Group, der GLEISAG Gleis- und Tiefbau AG sowie der PCS Holding AG; Vizepräsident des Verwaltungsrats Walo Bertschinger AG (WBZ), der ZLE Betriebs AG (ZSC Lions), der DSH Holding AG; Mitglied des Verwaltungsrats der Allreal Holding AG, Rieter Holding AG und Aebi Schmidt Holding AG; Mitglied des Vorstands und Vorstandsausschusses von Swissmem; Mitglied des Geschäftsleitungs-
ausschusses von LITRA; von 1999 bis 2012 Mitglied des Eidgenössischen Parlaments (Nationalrat)
Nichtexekutiv

Ferdinand Stutz (1957)

Mitglied

Schweizer Staatsangehöriger

Erstwahl in den Verwaltungsrat Verwaltungsrat seit 2011
Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Werdegang Dipl. Giesserei-Ing. Universität Duisburg; von 1982 bis 1989 Produktionsleiter und stellvertretender Giessereileiter der Rieter AG; von 1989 bis 1995 Hauptabteilungsleiter, Mitgesellschafter und Geschäftsführer von Schubert & Salzer, Deutschland; von 1995 bis 1997 Geschäftsführer der Georg Fischer Eisenguss GmbH, Deutschland; von 1998 bis 2009 Konzernleitungs­mitglied der Georg Fischer AG und CEO bei GF Automotive; seit 2009 Inhaber der von ihm gegründeten Stutz Improvement AG
Weitere Tätigkeiten und Interessenverbindungen Beiratsmitglied der Halder Beteiligungsgesellschaft GmbH, Deutschland; Verwaltungs- bzw. Aufsichtsratsmitglied weiterer privater Aktiengesellschaften
Mitglied in Ausschüssen Mitglied des Revisions-, des Strategie-, des Vergütungs- und des Nominierungsausschusses
Nichtexekutiv

Der Verwaltungsrat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den übrigen Mitgliedern. Der Präsident des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses werden für eine Amtszeit von einem Jahr von der Generalversammlung gewählt; im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat bestimmt auch einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein muss. Der Vizepräsident übernimmt bei Abwesenheit des Präsidenten dessen Stellvertretung. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Das Präsenzquorum ist auch erreicht, wenn die Mitglieder über Telefon, Videokonferenz, Internet oder andere elek­tronische Mittel miteinander kommunizieren können. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.

Im Jahr 2017 trafen sich die Mitglieder des Verwaltungsrats zu fünf regulär angesetzten Sitzungen. Alle dauerten rund einen halben Tag; eine der fünf Sitzungen fand im Ausland mit anschliessender Besichtigung eines Produktions­standorts statt. Die Teilnahmequote lag bei 94%. Zusätzlich fanden drei ­Telefonkonferenzen statt. Die Traktanden für die Verwaltungsratssitzungen werden vom Präsidenten festgelegt. Ebenso kann jedes Mitglied des Verwaltungsrats die Aufnahme von Verhandlungsgegenständen in die Traktandenliste beantragen. An den Verwaltungsratssitzungen nehmen in der Regel auch der CEO und der CFO teil sowie die übrigen Mitglieder der Konzernleitung für die sie betreffenden Geschäfte. Sie präsentieren die Ergebnisse, den Ausblick und das Budget ihrer operativen Einheiten und stellen die Projekte vor, die der Genehmigung durch den Verwaltungsrat bedürfen. Im Geschäftsjahr 2017 haben keine externen Berater an den Sitzungen des Verwaltungsrates teilgenommen. Einmal im Jahr beurteilt der Verwaltungsrat seine Leistung, die interne Arbeitsweise und die Zusammenarbeit mit der Konzernleitung im Rahmen eines Self-Assessments. Darin eingeschlossen ist die Beurteilung des Informationsstands der Verwaltungsratsmitglieder bezüglich des Konzerns und dessen Geschäftsentwicklung.

Im Entscheidungsprozess über Geschäfte und Verhandlungsgegenstände, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, hat das betreffende Mitglied des Verwaltungsrats bei Beratung und Beschlussfassung in den Ausstand zu treten und sich der Stimme zu enthalten.

Ausschüsse

Neben dem Vergütungsausschuss hat der Verwaltungsrat zu seiner Unterstützung einen Revisions-, einen Nominierungs- und einen Strategieausschuss geschaffen. Die Ausschüsse sind grundsätzlich beratende und vorbereitende Gremien und haben keine Entscheidungskompetenz; Beschlüsse werden vom Gesamtverwaltungsrat gefasst. Jeder Ausschuss folgt einem schriftlichen Reglement, das die Aufgaben und Zuständigkeiten festlegt. Die Mitglieder des Vergütungsausschusses werden durch die Generalversammlung gewählt. Die Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder der übrigen Ausschüsse werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Die Ausschüsse treffen sich regelmässig und sind dazu verpflichtet, Empfehlungen für den Verwaltungsrat zu erarbeiten und Sitzungsprotokolle zu erstellen.

Der Revisionsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen. Vorsitzender ist Rainer Schmückle, die weiteren Mitglieder sind Hans-Peter Schwald und Ferdinand Stutz. Im Geschäftsjahr 2017 war kein Mitglied des Revisionsausschusses exekutiv tätig. Der Vorsitzende wird jeweils für ein Jahr gewählt. Der Revisionsausschuss tagt pro Geschäftsjahr mindestens zweimal. An den Sitzungen nehmen in der Regel zudem der Leiter der Internen Revision, Vertreter der Revisionsstelle, der CEO und der CFO sowie fallweise weitere Mitglieder der Konzernleitung und des Managements teil. Die wichtigsten Aufgaben des Revisionsausschusses sind:

  • Erarbeitung von Grundsätzen für die externe und interne Revision für den Verwaltungsrat inklusive der nachfolgenden Information über deren Umsetzung;
  • Beurteilung des Einsatzes der externen und internen Revision und deren Zusammenarbeit sowie Berichterstattung an den Verwaltungsrat;
  • Beurteilung der Prüfungsberichte und des umfassenden Berichts der Revi­sionsstelle sowie der angefallenen Kosten;
  • Oberaufsicht über das Risikomanagement und Entgegennahme des Risiko­berichts der Konzernleitung für den Verwaltungsrat;
  • Unterstützung des Verwaltungsrats bei der Nominierung der Revisionsstelle für die Generalversammlung;
  • Behandlung der Prüfungsergebnisse der internen Revision, Genehmigung des Prüfungsprogramms für das folgende Jahr, Nominierung des Leiters der Internen Revision.

Der Revisionsausschuss traf sich 2017 zu zwei regulären Sitzungen. Die Sitzungen dauerten jeweils drei bis viereinhalb Stunden. Zwei der drei Aus­schussmitglieder haben an beiden Sitzungen teilgenommen, ein Ausschussmitglied konnte an einer Sitzung nicht teilnehmen. Alle Mitglieder erhielten die schrift­lichen Berichte der internen Revision.

Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist This E. Schneider. Die weiteren Mitglieder sind Hans-Peter Schwald und Ferdinand Stutz. Der Ausschuss versammelt sich wann immer notwendig, mindestens aber zweimal jährlich.

Er erarbeitet die Grundsätze für die Entschädigungen der Mitglieder des Verwal­tungsrats, der Konzernleitung und des oberen Managements im Autoneum-Konzern, insbesondere Bonusprogramme und Aktienzuteilungspläne (LTI), sowie den Vergütungsbericht und die Anträge betreffend die maximalen Gesamt­beträge der Vergütungen des Verwaltungsrats und der Konzernleitung, die der Verwaltungsrat jährlich der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen hat.

Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorsitzende dieses Ausschusses ist This E. Schneider. Die weiteren Mitglieder sind Hans-Peter Schwald und Ferdinand Stutz. Der Ausschuss versammelt sich wann immer notwendig, mindestens aber zweimal jährlich. Er legt das Anforderungsprofil und die Grundsätze für die Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder fest und bereitet die Wahl von neuen Konzernleitungsmitgliedern und deren Anstellungsbedingungen vor. Ebenso lässt sich der Ausschuss über die Nachfolgeplanung für den Verwaltungsrat, die Konzernleitung und wichtige Managementpositionen sowie die damit verbundenen Entwicklungsmassnahmen informieren.

Die Mitglieder des Vergütungs- und des Nominierungsausschusses trafen sich 2017 zu drei regulären Sitzungen. Die Sitzungen dauerten jeweils zwischen drei und vier Stunden. Zwei der drei Ausschussmitglieder haben an sämtlichen Sitzungen teilgenommen, ein Ausschussmitglied konnte an einer Sitzung nicht teilnehmen. Im Geschäftsjahr 2017 haben keine externen Berater an den Ausschusssitzungen teilgenommen.

Der Strategieausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Vorsitzender ist ­Hans-Peter Schwald, die weiteren Mitglieder sind Rainer Schmückle, Norbert Indlekofer (seit 30. März 2017) und Ferdinand Stutz.

Der Strategieausschuss tagt mindestens zweimal jährlich. An den Sitzungen nehmen zudem der CEO und der CFO sowie fallweise weitere Mitglieder der Konzernleitung und des Managements teil. Die wichtigsten Aufgaben des Strategieausschusses sind:

  • Unterstützung und Begleitung des Verwaltungsrats im Bereich Strategie­planung, im Speziellen die Beurteilung der Veränderungen und Marktentwicklungen im Umfeld des Konzerns;
  • die Überprüfung der kurz- und langfristigen strategischen Aus­­richtung von Autoneum, insbesondere betreffend Märkte, Kunden, Wettbewerb, Produkte und Technologien sowie
  • die Begleitung von Vorhaben mit strategischer Bedeutung.

Der Ausschuss traf sich 2017 zu einer regulären Sitzung und einem zweitägigen Strategie-Workshop mit der gesamten Konzernleitung und weiteren Vertretern des Managements. Die reguläre Sitzung dauerte einen halben Tag. Alle Ausschussmitglieder haben an der Sitzung und dem Strategie-Workshop teilgenommen. Im Geschäftsjahr 2017 haben keine externen Berater an den Sitzungen des Strategieausschusses teilgenommen.

Kompetenzregelung

Die operative Geschäftsführung ist vom Verwaltungsrat an den CEO delegiert. Die Mitglieder der Konzernleitung sind dem CEO unterstellt. Die Kompetenzordnung zwischen Verwaltungsrat und CEO ist im Organisationsreglement (Organi­zational Regulations)10 festgehalten. Details zu den dem Verwaltungsrat vorbehaltenen Kompetenzen finden sich auch unter «Interne Organisation» weiter oben. Zur Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat, dem CEO und den Business Groups bestimmt das Organisationsreglement (Organizational Regulations)10 des Konzerns unter anderem Folgendes: Der CEO erarbeitet mit der Konzernleitung die strategische Planung, den Finanzplan sowie das Budget und legt diese dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vor. Er erstattet regelmässig Bericht über den Geschäftsgang sowie über Risiken im Konzern und personelle Veränderungen auf Managementebene. Bei Geschäftsvorgängen von grundsätzlicher Bedeutung ausserhalb der periodischen Berichterstattung ist er zur sofortigen Information des Verwaltungsrats verpflichtet.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Konzernleitung

Der Verwaltungsrat erhält von der Konzern­leitung monatlich einen schriftlichen Bericht über die Kennzahlen des Konzerns und der Business Groups, der Auskunft gibt über Bilanz, Mittelfluss- und Erfolgsrechnung sowie die Investitionen. Die Zahlen werden mit dem Budget und dem Vorjahr verglichen. Zusätzlich wird der Verwaltungsrat an jeder Sitzung über den Geschäftsgang, wichtige Projekte und Risiken sowie über die laufende Ertrags- und Liquiditätsentwicklung informiert. Soweit der Verwaltungsrat gemäss dem Organisationsreglement (Organizational Regulations)11 über grössere Projekte entscheiden muss, wird dazu ein schriftlicher Antrag gestellt, der vor der Sitzung verteilt wird.

Die vom Verwaltungsrat bewilligten Projekte werden im Rahmen eines speziellen Projektcontrollings verfolgt, das dem Verwaltungsrat vierteljährlich vorgelegt wird. Einmal jährlich berät und beschliesst der Verwaltungsrat die von der Konzernleitung erarbeitete strategische Planung mit dem Finanzplan. Abschlüsse zur Publikation werden zweimal jährlich erstellt. Darüber hinaus stehen der Präsident des Verwaltungsrats, der CEO und der CFO zu allen wesentlichen unternehmenspolitischen Fragen anlässlich eines monatlichen Jour Fixe in regelmässigem Kontakt.

Der Verwaltungsrat hat ein umfassendes System zur Überwachung und ­Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation, -analyse und -steuerung sowie das Risikoreporting. Die Details zum Risikomanagement-Prozess und zum Management von Finanzrisiken finden sich unter Ziffer 2 «Risk Management».

Die Mitglieder des Revisionsausschusses, der CEO, der CFO und die zuständigen Mitglieder des Managements erhalten die internen Revisionsberichte. 2017 führte die Interne Revision 13 reguläre Revisionen durch. Die Ergebnisse wurden mit den betreffenden Business Groups und Gesellschaften im Detail besprochen und die erforderlichen Massnahmen eingeleitet und überwacht.

Compliance-Programm und Verhaltenskodex

Das Compliance-Programm von Autoneum steuert die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und Richtlinien für eine ordnungsgemässe Unternehmensführung und leitet erforderliche Aktivitäten für die Vermeidung und Früherkennung von Verstössen ein. Weitere Informationen zu Compliance und zum Verhaltenskodex sind unter www.autoneum.com/de/unternehmen/compliance einsehbar.