Remuneration Report / Vergütungsbericht
Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren
Die Grundzüge der Vergütungspolitik werden vom Vergütungsausschuss erarbeitet und vom Verwaltungsrat verabschiedet, der auch den Bonusplan für das obere Management («Executive Bonus Plan») und den Aktienzuteilungsplan («Long Term Incentive Plan», LTI) genehmigt. Der Verwaltungsrat legt jährlich die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung fest, basierend auf den Vorschlägen des Vergütungsausschusses im Rahmen der von den Aktionären genehmigten Grenzen. Die Mitglieder des Verwaltungsrats, über deren Entschädigung entschieden wird, nehmen ebenfalls an der entsprechenden Sitzung teil. Der Verwaltungsrat überprüft einmal im Jahr die Grundzüge der Vergütungspolitik, befindet über den fixen Anteil der Vergütung an die Konzernleitung und legt die Ziele für den Bonusplan sowie die Parameter für den Aktienzuteilungsplan fest. Es wurden keine externen Berater zur Ausgestaltung der Vergütungspolitik oder der Vergütungsprogramme beigezogen. Der Verwaltungsrat legt den Aktionären jährlich an der ordentlichen Generalversammlung den Antrag für den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung prospektiv zur Genehmigung vor. Für die detaillierten Regelungen zur Genehmigung von Vergütungen durch die Generalversammlung wird auf §14 der Statuten1 verwiesen.
Für die Regelungen in den Statuten1 über die Grundsätze zur variablen erfolgsabhängigen Vergütung und die Zuteilung von Aktien sowie zusätzliche Beträge für Zahlungen an neue Mitglieder der Konzernleitung, die nach der Vergütungsgenehmigung durch die Generalversammlung berufen werden, sowie über Darlehen, Kredite und Renten an Mitglieder der Konzernleitung siehe §14, §24 und §25 der Statuten1.
Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Vergütung an den Verwaltungsrat besteht aus einem jährlichen Honorar. Die Festsetzung der Vergütung liegt im Ermessen des Verwaltungsrats, der dabei Funktion und Verantwortung sowie die Vergütungen bei vergleichbaren Unternehmen der Branche heranzieht, für die Informationen öffentlich verfügbar oder den Mitgliedern aus ihrer Erfahrung oder aus ihren Funktionen bei ähnlichen Unternehmen bekannt sind.1 Als mit Autoneum vergleichbar gelten Unternehmen, die Ähnlichkeiten bezüglich Branchenzugehörigkeit, Struktur, Grösse und internationaler Dimension ihrer Tätigkeit aufweisen. Zusätzlich erhalten Mitglieder des Verwaltungsrats einen jährlichen Pauschalbetrag für Repräsentationsspesen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats können wählen, ob sie einen Teil oder die gesamte Vergütung in bar oder in Form von Autoneum-Aktien beziehen möchten. Der Baranteil wird im Dezember des laufenden Geschäftsjahrs ausbezahlt. Die Aktien werden im jeweiligen Geschäftsjahr zugeteilt und sind für drei Jahre gesperrt. Der für die Umwandlung der Vergütung in Aktien anzuwendende Kurs basiert auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie während der zehn Börsentage nach der Dividendenzahlung, oder nach der Generalversammlung, falls keine Dividendenzahlung erfolgt, wobei ein Abschlag für die dreijährige Sperrfrist vorgenommen wird.
Vergütung an die Mitglieder der Konzernleitung
Die Vergütung an die Konzernleitung besteht aus einem Basissalär (fixe Vergütung), einem variablen, erfolgsabhängigen Bonus sowie der Beteiligung am Aktienzuteilungsplan (LTI). Die Festsetzung der Vergütung liegt im Ermessen des Verwaltungsrats, der dabei Funktion, Verantwortung und Erfahrung sowie die Vergütung bei vergleichbaren Unternehmen der Branche berücksichtigt, für die Informationen öffentlich verfügbar oder den Mitgliedern aus ihrer Erfahrung oder aus ihren Funktionen bei ähnlichen Unternehmen bekannt sind.1 Als mit Autoneum vergleichbar gelten Unternehmen, die Ähnlichkeiten bezüglich Branchenzugehörigkeit, Struktur, Grösse und internationaler Dimension ihrer Tätigkeit aufweisen.
Der Verwaltungsrat kann einen zusätzlichen Anteil des Basissalärs (fixe Vergütung) definieren, der in Autoneum-Aktien entrichtet wird. Die Anzahl Aktien wird anhand des durchschnittlichen Schlusskurses während der ersten zehn Börsentage des betreffenden Jahres berechnet. Die zugeteilten Aktien werden im Dezember des laufenden Geschäftsjahrs zugeteilt und sind für drei Jahre gesperrt.
Die Mitglieder der Konzernleitung können eine variable, erfolgsabhängige Vergütung von bis zu 80% ihres Basissalärs erreichen, abhängig vom Erreichen oder Übertreffen von definierten Mindest-Profitabilitäts- und Liquiditätszielen auf Stufe Konzern- oder Business Groups sowie von der Erreichung jährlich festgelegter, individueller Ziele. Die Zielvorgaben für den CEO und den CFO beziehen sich auf die Konzerngewinn-Marge (Gewichtung 52.5%), Konzern-RONA (22.5%) sowie auf individuelle Ziele (25%). Für die Leiter der Business Groups beziehen sich die Ziele auf die Konzerngewinn-Marge (17.5%), Konzern-RONA (7.5%), EBIT-Marge der Business Group (35%), Free Cashflow der Business Groups (15%)2 und auf individuelle Ziele (25%). Für die gewichteten Ziele sind untere und obere Limite definiert. Das Erreichen des unteren Limits ist Voraussetzung für die erfolgsabhängige Vergütung, das Erreichen des oberen Limits legt deren Maximum fest. Zwischen den beiden Limiten steigt die erfolgsabhängige Vergütung linear an. Ein Bonus wird ungeachtet der anderen Ziele nur ausgerichtet, wenn ein positives Konzernresultat vorliegt. Mindestens 40% des Bonus werden in Autoneum-Aktien entrichtet. Jedes Mitglied der Konzernleitung kann bis zu 100% des Bonus in Aktien beziehen. Dabei besteht die Wahl zwischen Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren oder einem Anrecht auf Aktien, die nach einem Aufschub von drei Jahren übertragen werden. Der errechnete Bonus wird mit 1.4 multipliziert und dann in Aktien umgewandelt, wofür der durchschnittliche Schlusskurs der ersten zehn Börsentage im Januar des Folgejahrs herangezogen wird.
- 2 Für das Jahr 2018 sowie die Folgejahre hat der Verwaltungsrat das Ziel für den Free Cashflow auf BG-Ebene angepasst. Massgeblich für die Berechnung des Free Cashflow in Zusammenhang mit den Zielvorgaben für den Bonus ist der Durchschnittswert des monatlichen Nettoumlaufvermögens anstatt des Nettoumlaufvermögens zum Jahresende. Das Bonusplan wurde entsprechend angepasst.
Der Aktienzuteilungsplan (LTI) sieht vor, dass der Verwaltungsrat einen Teil des Konzerngewinns im Voraus definierten Berechtigten zuteilen kann. Berechtigte sind das obere Management des Konzerns inklusive der Konzernleitung. Eine Zuteilung erfolgt nur, wenn das Konzernresultat positiv ist und einen definierten Schwellenwert übersteigt. Der für das LTI zu verwendende Gesamtbetrag des Konzerngewinns wird in Autoneum-Aktien umgewandelt, die den Berechtigten zu festen Prozentsätzen entsprechend den internen Funktionsstufen zugeteilt werden. Die Aktien werden nach einer Vestingperiode von 35 Monaten auf die Berechtigten übertragen, falls diese Personen zu diesem Zeitpunkt weiterhin bei einem Unternehmen des Autoneum-Konzerns angestellt sind. Aufgrund der Vestingperiode von 35 Monaten besteht eine starke Korrelation zwischen dem Wert des LTI und der Kursentwicklung der Autoneum-Aktien. Die Vestingperiode endet bei Todesfall oder bei Altersrücktritt, womit die Aktien mit umgehender Wirkung auf die Berechtigten übertragen werden. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen Aktien mit laufender Vestingperiode ohne Entschädigung. Ausnahmen davon sind nach dem Ermessen des Vergütungsausschusses möglich.
Es bestehen keine Aktienoptionen oder Aktienkaufpläne.
- 1 Die fixe Vergütung in Aktien berechnet sich anhand der zugeteilten Anzahl Aktien, multipliziert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der zehn Börsentage nach der Dividendenauszahlung in 2019 (124.20 CHF). Die Übertragung erfolgte nach Abzug der Sozialabgaben und Verrechnungssteuer.
- 2 Andere Vergütungen enthalten den Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialabgaben.
- 3 Der anwendbare Aktienkurs während der definierten Periode war 158.58 CHF.
- 4 Andere Vergütungen enthalten den Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialabgaben, den Arbeitnehmerbeitrag für die Pensionskasse und andere Nebenleistungen (fringe benefits).
- 5 CEO bis 7. Oktober 2019.
Die Gesamtvergütung für die Konzernleitung umfasst auch Vergütungen an folgende Mitglieder, die im Geschäftsjahr 2019 die Konzernleitung verlassen haben: Martin Hirzel, Dr. Martin Zwyssig, Matthias Holzammer und John T. Lenga.
An der Generalversammlung 2018 wurde dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung von 1.75 Mio. CHF und der Konzernleitung eine Gesamtvergütung von 8.5 Mio. CHF zugesprochen. Die Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat und die Konzernleitung für 2019 bewegt sich im genehmigten Rahmen.
Vergütung an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
Es erfolgten keine Vergütungen an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung.
Zulässige Tätigkeiten ausserhalb des Autoneum-Konzerns
Der Verwaltungsrat entscheidet, ob Mitglieder der Konzernleitung oder das obere Management zusätzliche Mandate bei anderen Unternehmen übernehmen dürfen. Sofern die Mandate ausserhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausgeübt werden, besteht keine Verpflichtung, die erhaltenen Mandatsvergütungen an Autoneum abzutreten (siehe §20 der Statuten1).
- 2 Die fixe Vergütung in Aktien berechnet sich anhand der zugeteilten Anzahl Aktien, multipliziert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der zehn Börsentage nach der Dividendenauszahlung in 2018 (255.92 CHF). Die Übertragung erfolgte nach Abzug der Sozialabgaben und Verrechnungssteuer.
- 3 Andere Vergütungen enthalten den Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialabgaben.
- 4 Der anwendbare Aktienkurs während der definierten Periode war 292.72 CHF.
- 5 Der in Aktien ausbezahlte Bonusanteil (mind. 40%), wird mit 1.4 multipliziert und dann in Aktien umgewandelt, wofür der durchschnittliche Schlusskurs der ersten zehn Börsentage im Januar 2019 herangezogen wird (158.58 CHF).
- 6 Für die im April 2019 zugeteilten Rechte endet die Vestingperiode Ende Februar 2022.
- 7 Andere Vergütungen enthalten den Arbeitnehmerbeitrag für die Sozialabgaben, den Arbeitnehmerbeitrag für die Pensionskasse und andere Nebenleistungen (fringe benefits).
Darlehen und Kredite
Es wurden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung gewährt.
Zusätzliche Honorare und Vergütungen an nahestehende Personen
In den Jahren 2018 und 2017 wurden keine zusätzlichen Honorare oder Vergütungen an den Verwaltungsrat oder die Konzernleitung ausgerichtet. Im Jahr 2018 flossen 44 427 CHF (2017: 44 040 CHF) an Honorare für rechtliche Dienstleistungen an die durch den Präsidenten des Verwaltungsrats geleitete Kanzlei.