10 Handelssperrzeiten
Der Verwaltungsrat der Autoneum Holding AG hat interne Vorschriften zu den Handelssperrzeiten erlassen. Danach wird unterschieden zwischen regulären Handelssperrzeiten und ad-hoc-Handelssperrzeiten.
Die regulären Handelssperrzeiten stehen im Zusammenhang mit der Publikation der Halbjahres- und Jahresergebnisse und bestehen vom 10. Juni bis und mit Ende des Handelstages, an welchem der Halbjahresabschluss publiziert wird, bzw. vom 10. Dezember bis und mit Ende des Handelstages, an welchem der Jahresabschluss publiziert wird. Adressaten sind neben den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung alle Mitarbeitenden, welche Zugang haben zu den relevanten Finanzzahlen.
Ad-hoc-Handelssperrzeiten werden im Zusammenhang mit anderen kursrelevanten Sachverhalten vom Präsidenten des Verwaltungsrates erlassen. Dieser legt auch fallweise den Adressatenkreis fest.