Remuneration Report / Vergütungsbericht
1 Einleitung
Inhalt und Grundlagen des Vergütungsberichts
Dieser Vergütungsbericht erläutert die Zuständigkeit und Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie das Vergütungssystem von Autoneum und dessen Anwendung in der Berichtsperiode. Die Offenlegungen erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften («VegüV»), der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange und dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse. Die unter Ziffer 4 aufgeführten Vergütungstabellen wurden von der Revisionsstelle geprüft. Darüber hinaus wird dieser Vergütungsbericht den Aktionärinnen und Aktionären an der Generalversammlung vom 23. März 2022 konsultativ zur Abstimmung unterbreitet, damit diese ihre Meinung über die Vergütungspolitik und das Vergütungssystem zum Ausdruck bringen können.
Regelungen zur Vergütung in den Statuten
Die Statuten der Autoneum Holding AG enthalten Bestimmungen über die für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung geltenden Vergütungsgrundsätze:
- Beschlussfassung und Befugnisse der Generalversammlung (§12/13);
- Genehmigung von Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie Zusatzbetrag für neue Mitglieder der Konzernleitung, die nach der Vergütungsgenehmigung durch den Verwaltungsrat berufen werden (§14);
- Mandats- und Arbeitsverträge der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (§19);
- Anzahl zulässiger Mandate (§20);
- Wahl und Aufgaben des Vergütungsausschusses (§23);
- Grundsätze zu den fixen und variablen erfolgsabhängigen Vergütungen sowie zur Zuteilung von Aktien an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (§24);
- Darlehen, Kredite und Renten an die Mitglieder der Konzernleitung (§25).
Der vollständige Wortlaut der Statuten ist online verfügbar unter www.autoneum.com/wp-content/uploads/2017/08/Statuten.pdf.
Die vom Verwaltungsrat beantragten maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden den Aktionären anlässlich der Generalversammlung jährlich gesondert und prospektiv für das kommende Geschäftsjahr zur Genehmigung vorgelegt (§14 der Statuten).
2 Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren
Die Grundzüge der Vergütungspolitik, das Vergütungssystem sowie die aktienbasierten Vergütungspläne werden vom Vergütungsausschuss erarbeitet, jährlich überprüft und vom Verwaltungsrat verabschiedet. Es wurden keine externen Berater zur Ausgestaltung der Vergütungspolitik oder der Vergütungsprogramme beigezogen.
Der Verwaltungsrat legt jährlich die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung fest, befindet über den fixen Anteil der Vergütung und legt, basierend auf den Vorschlägen des Vergütungsausschusses und im Rahmen der von den Aktionären genehmigten Grenzen, die Ziele, Parameter und weitere Einzelheiten für die Bonus- und Aktienzuteilungspläne fest. Die Mitglieder des Verwaltungsrats, über deren Entschädigung entschieden wird, nehmen ebenfalls an der entsprechenden Sitzung teil. Die Festsetzung der Höhe der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung liegt im Ermessen des Verwaltungsrats. Dabei berücksichtigt er Funktion und Verantwortung, bei der Konzernleitung auch Erfahrung, und bezieht öffentlich zugängliche oder aus eigener Erfahrung bekannte Informationen mit ein.
3 Vergütungssystem
Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre gesamte Verwaltungsratstätigkeit ein fixes jährliches Honorar sowie einen jährlichen Pauschalbetrag für Repräsentationsspesen. Sie erhalten keine variable Vergütung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats können wählen, ob sie einen Teil oder die gesamte Vergütung in bar oder in Form von Autoneum-Aktien beziehen möchten. Der Baranteil wird im Dezember des laufenden Geschäftsjahrs ausbezahlt. Die Aktien werden im jeweiligen Geschäftsjahr zugeteilt und sind für drei Jahre gesperrt. Der für die Umwandlung der Vergütung in Aktien anzuwendende Kurs basiert auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie während der zehn Börsentage nach der Dividendenzahlung oder nach der Generalversammlung, falls keine Dividendenzahlung erfolgt, wobei ein Abschlag für die dreijährige Sperrfrist vorgenommen wird.
Vergütung an die Mitglieder der Konzernleitung
Die Vergütungsstruktur für das obere Management des Konzerns besteht aus mehreren Komponenten und berücksichtigt im Rahmen einer marktgerechten Vergütung die individuelle Leistung und den Unternehmenserfolg im Geschäftsjahr sowie die langfristige und nachhaltige Wertschöpfung. Die Vergütung an das obere Management des Konzerns inklusive Mitglieder der Konzernleitung besteht entsprechend aus einem Basissalär (fixe Vergütung), einem variablen, erfolgsabhängigen Bonus gemäss Bonusplan («Executive Bonus Plan») und der Beteiligung am Aktienzuteilungsplan («Long Term Incentive Plan», LTI). Um eine konsequente Ausrichtung auf die langfristigen Aktionärsinteressen sicherzustellen, wird ein Teil der variablen Vergütung in Form von gesperrten Aktien ausbezahlt. Durch die dreijährige Sperrfrist der zugeteilten Aktien ist diese Vergütung an die langfristige Entwicklung des Unternehmenswertes von Autoneum geknüpft.
Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020 hat der Verwaltungsrat die einmalige und ausserordentliche Beteiligung an einem «Turnaround Incentive Plan» (TIP) beschlossen, dessen Vestingperiode Ende Februar 2023 endet. Entsprechend den Planbestimmungen erfolgte eine Aktienzuteilung ausschliesslich im Geschäftsjahr 2020.
Basissalär
Das Basissalär der Mitglieder der Konzernleitung besteht aus einer fixen jährlichen Vergütung. Der Verwaltungsrat kann einen Anteil des Basissalärs definieren, der in Autoneum-Aktien entrichtet wird. Die Anzahl Aktien wird anhand des durchschnittlichen Schlusskurses während der ersten zehn Börsentage des betreffenden Jahres berechnet. Die Aktien werden im Dezember des laufenden Geschäftsjahrs zugeteilt und sind für drei Jahre gesperrt.
Bonus
Die Mitglieder der Konzernleitung können eine variable, erfolgsabhängige Vergütung von bis zu 80% ihres Basissalärs in Form eines Bonus erzielen, abhängig vom Erreichen oder Übertreffen von definierten Mindestprofitabilitäts- und Liquiditätszielen auf Stufe Konzern oder Business Groups sowie von der Erreichung jährlich festgelegter, individueller Ziele. Die Zielvorgaben für den CEO und den CFO beziehen sich auf die Konzernergebnismarge (Gewichtung 52.5%), den Konzern-RONA (22.5%) sowie auf individuelle Ziele (25%). Für die Leiter der Business Groups beziehen sich die Ziele auf die Konzernergebnismarge (17.5%), den Konzern-RONA (7.5%), EBIT-Marge der Business Group (35%), den Free Cashflow der Business Group (15%) und auf individuelle Ziele (25%). Für die gewichteten Ziele sind untere und obere Limiten definiert. Das Erreichen des unteren Limits ist Voraussetzung für die erfolgsabhängige Vergütung, das Erreichen des oberen Limits legt deren Maximum fest. Zwischen den beiden Limiten steigt die erfolgsabhängige Vergütung linear an. Ein Bonus wird ungeachtet der anderen Ziele nur ausgerichtet, wenn ein positives Konzernergebnis vorliegt. Mindestens 40% des Bonus werden in Autoneum-Aktien entrichtet. Jedes Mitglied der Konzernleitung kann bis zu 100% des Bonus in Aktien beziehen. Dabei besteht die Wahl zwischen Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren und einem Anrecht auf Aktien, die nach einem Aufschub von drei Jahren übertragen werden. Der errechnete Bonus wird mit 1.4 multipliziert und dann in Aktien umgewandelt, wofür der durchschnittliche Schlusskurs der ersten zehn Börsentage im Januar des Folgejahrs herangezogen wird.
Der Verwaltungsrat hat mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2022 den Executive Bonus Plan um Kriterien aus den Nachhaltigkeitsbereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung («Environmental, Social, Governance», ESG) ergänzt. Diese Kriterien werden mit 10% gewichtet, gleichzeitig wird die Gewichtung der individuellen Ziele auf Ebene CEO, CFO und Business Group neu mit 15% angesetzt (bisher 25%). Die Gewichtungen der übrigen Zielvorgaben bleiben unverändert. Mit dieser Anpassung sollen die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit sowie soziale und ökologische Belange für den Erfolg des Unternehmens noch stärker in den Fokus gerückt werden.
Aktienzuteilungsplan (LTI)
Der LTI sieht vor, dass der Verwaltungsrat einen Teil des Konzerngewinns im Voraus definierten Berechtigten zuteilen kann. Berechtigte sind Mitglieder des oberen Managements des Konzerns inklusive der Konzernleitung. Eine Zuteilung erfolgt nur, wenn das Konzernresultat positiv ist und einen definierten Schwellenwert übersteigt. Der für den LTI zu verwendende Gesamtbetrag des Konzerngewinns wird in Autoneum-Aktien umgewandelt, die den Berechtigten zu festen Prozentsätzen entsprechend den internen Funktionsstufen zugeteilt werden. Die Aktien werden nach einer Vestingperiode von 35 Monaten auf die Berechtigten übertragen, falls diese Personen zu diesem Zeitpunkt weiterhin bei einem Unternehmen des Autoneum-Konzerns angestellt sind. Aufgrund der Vestingperiode von 35 Monaten besteht eine starke Korrelation zwischen dem Wert des LTI und der Kursentwicklung der Autoneum-Aktien. Die Vestingperiode endet bei Todesfall oder bei Pensionierung, womit die Aktien mit umgehender Wirkung auf die Berechtigten übertragen werden. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen Aktien mit laufender Vestingperiode ohne Entschädigung. Ausnahmen davon sind nach dem Ermessen des Vergütungsausschusses möglich.
Turnaround Incentive Plan (TIP)
Den Mitgliedern des oberen Managements des Konzerns inklusive der Konzernleitung wurde einmalig im Geschäftsjahr 2020 eine individuelle, maximale Anzahl von Autoneum-Aktien zugeteilt. Die Übertragung der Aktien auf die Berechtigten erfolgt nach einer Vestingperiode von 35 Monaten, falls die Berechtigten zu diesem Zeitpunkt weiterhin bei einem Unternehmen des Autoneum-Konzerns angestellt sind und soweit die für den Turnaround gesetzten Ziele am Ende der Laufzeit des TIP erreicht werden. Die Zielvorgaben basieren auf der Profitabilität (EBIT) und dem Free Cashflow des Konzerns für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 mit je einer Gewichtung der beiden Kriterien von 50%. Für die gewichteten Ziele sind jeweils untere und obere Limiten definiert. Das Erreichen des unteren Limits ist Voraussetzung für die Übertragung der Aktien. Das obere Limit entspricht der Anzahl der ursprünglich maximal zugeteilten Anzahl Aktien. Zwischen den beiden Limiten steigt die Anzahl der effektiv übertragenen Aktien linear an. Der Anspruch auf die übrigen Aktien verfällt ohne Entschädigung.
AKTIENOPTIONEN UND AKTIENKAUFPLÄNE
Es bestehen keine Aktienoptionen oder Aktienkaufpläne.
ZULÄSSIGE TÄTIGKEITEN AUSSERHALB DES AUTONEUM-KONZERNS
Der Verwaltungsrat entscheidet, ob Mitglieder der Konzernleitung oder das obere Management des Konzerns zusätzliche Mandate bei anderen Unternehmen übernehmen dürfen. Sofern die Mandate ausserhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausgeübt werden, besteht keine Verpflichtung, die erhaltenen Mandatsvergütungen an Autoneum abzutreten.
4 Offenlegung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung
Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats
Die Summe aller Vergütungen, die im Geschäftsjahr 2021 an die gegenwärtigen Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtet wurden, beträgt 1 501 180 CHF. Es erfolgte keine Vergütung an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats.
An der Generalversammlung 2020 wurde dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung von 1.75 Mio. CHF zugesprochen, womit sich dessen Vergütung für 2021 im genehmigten Rahmen bewegt.
Es wurden keine Darlehen, Kredite oder zusätzlichen Honorare oder Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats oder diesen nahestehende Personen ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Honorarzahlungen in Höhe von 38 859.00 CHF (2020: 42 358.10 CHF) für rechtliche Dienstleistungen an die Kanzlei, für die der Präsident des Verwaltungsrats als Senior Partner tätig ist.
Die Summe aller Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich wie folgt zusammen:
- 1 Andere Vergütungen enthalten den Arbeitgeberbeitrag für die Sozialabgaben.
- 2 Die fixe Vergütung in Aktien berechnet sich anhand der zugeteilten Anzahl Aktien, multipliziert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der zehn Börsentage nach der Generalversammlung 2021 (178.02 CHF). Die Übertragung erfolgte nach Abzug der Sozialabgaben und Verrechnungssteuer.
- 3 Die fixe Vergütung in Aktien berechnet sich anhand der zugeteilten Anzahl Aktien, multipliziert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der zehn Börsentage nach der Generalversammlung 2020 (60.53 CHF). Die Übertragung erfolgte nach Abzug der Sozialabgaben und Verrechnungssteuer.
- 4 Verwaltungsratsmitglied ab 25.03.2021.
- 5 Verwaltungsratsmitglied bis 25.03.2021.
- 6 Verwaltungsratsmitglied ab 25.03.2021.
Die Veränderung des Verwaltungsratshonorars im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie auf die Hälfte ihres Honorars verzichteten und den verbleibenden Betrag vollumfänglich in Autoneum-Aktien bezogen. Zudem wurde der Verwaltungsrat anlässlich der Generalversammlung 2021 um ein Mitglied erweitert.
Vergütung an die Mitglieder der Konzernleitung
Im Geschäftsjahr 2021 beträgt die Summe aller Vergütungen, die an die Mitglieder der Konzernleitung ausgerichtet wurden, 5 645 026 CHF, davon 1 546 113 CHF an den CEO, der einen Teil seines Basissalärs in Aktien erhält. Es erfolgte keine Vergütung an ehemalige Mitglieder der Konzernleitung.
An der Generalversammlung 2020 wurde der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021 eine maximale Gesamtvergütung von 8.5 Mio. CHF zugesprochen, womit sich deren Vergütung für 2021 im genehmigten Rahmen bewegt.
Es wurden keine Darlehen, Kredite oder zusätzlichen Honorare oder Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung oder diesen nahestehende Personen ausgerichtet.
Die Summe aller Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung setzt sich wie folgt zusammen:
- 1 Für das Geschäftsjahr 2021 wurden 2.5% des Konzerngewinns zugeteilt. Die Vestingperiode für die im April 2022 zuzuteilenden Rechte endet Ende Februar 2025.
- 2 Die maximale Anzahl der Aktien wurde mit dem anwendbaren Aktienkurs für die im April 2020 zugeteilten Rechte von 58.15 CHF multipliziert, die Vestingperiode endet Ende Februar 2023.
- 3 Andere Vergütungen enthalten den Arbeitgeberbeitrag für die Sozialabgaben, den Arbeitgeberbeitrag für die Pensionskasse und andere Nebenleistungen (fringe benefits).
- 4 Der anwendbare Aktienkurs während der definierten Periode war 164.35 CHF.
- 5 Der in Aktien ausbezahlte Bonusanteil (mind. 40%) wird mit 1.4 multipliziert und dann in Aktien umgewandelt, wofür der durchschnittliche Schlusskurs der ersten zehn Börsentage im Januar 2022 herangezogen wird (184.12 CHF).
- 6 Der anwendbare Aktienkurs während der definierten Periode war 113.15 CHF.
Die Veränderung der Vergütung der Konzernleitungsmitglieder im Vergleich zum Vorjahr basiert hauptsächlich darauf, dass im Geschäftsjahr 2020 weder ein Bonus ausgerichtet noch ein LTI zugeteilt wurde. Zudem verzichtete die Konzernleitung 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie über einen Zeitraum von drei Monaten auf 10% ihres Basissalärs. Andererseits beinhaltete die Gesamtvergütung im Geschäftsjahr 2020 auch Zahlungen an ehemalige, 2019 ausgeschiedene Mitglieder der Konzernleitung.