Vergütungsbericht

1 Einleitung

Inhalt und Grundlagen des Vergütungsberichts

Dieser Vergütungsbericht erläutert die Zuständigkeit und Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie das Vergütungssystem von Autoneum und dessen Anwendung in der Berichtsperiode. Die Offenlegungen erfolgen in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften («VegüV»), der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange und dem Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse. Die unter Ziffer 4 aufgeführten Vergütungstabellen wurden von der Revisionsstelle geprüft. Darüber hinaus wird dieser Vergütungsbericht den Aktionärinnen und Aktionären an der Generalversammlung vom 25. März 2021 konsultativ zur Abstimmung unterbreitet, damit diese ihre Meinung über die Vergütungspolitik und Vergütungssysteme zum Ausdruck bringen können.

Regelungen zur Vergütung in den Statuten

Die Statuten von Autoneum enthalten Bestimmungen über die für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung geltenden Vergütungsgrundsätze:

  • Beschlussfassung und Befugnisse der Generalversammlung (§12/13)
  • Genehmigung von Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung sowie Zusatzbetrag für neue Mitglieder der Konzernleitung, die nach der Vergütungsgenehmigung durch den Verwaltungsrat berufen werden (§14)
  • Mandats- und Arbeitsverträge der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (§19)
  • Anzahl zulässiger Mandate (§20)
  • Wahl und Aufgaben des Vergütungsausschusses (§23)
  • Grundsätze zu den fixen und variablen erfolgsabhängigen Vergütungen sowie zur Zuteilung von Aktien an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung (§24)
  • Darlehen, Kredite und Renten an die Mitglieder der Konzernleitung (§25)

Der vollständige Wortlaut der Statuten ist online verfügbar unter www.autoneum.com/wp-content/uploads/2017/08/Statuten.pdf.

Die vom Verwaltungsrat beantragten maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung werden den Aktionären anlässlich der Generalversammlung jährlich gesondert und prospektiv für das kommende Geschäftsjahr zur Genehmigung vorgelegt (§14 der Statuten).

2 Zuständigkeit und Festsetzungsverfahren

Die Grundzüge der Vergütungspolitik, das Vergütungssystem sowie die aktienbasierten Vergütungspläne werden vom Vergütungsausschuss erarbeitet, jährlich überprüft und vom Verwaltungsrat verabschiedet. Es wurden keine externen Berater zur Ausgestaltung der Vergütungspolitik oder der Vergütungsprogramme beigezogen.

Der Verwaltungsrat legt jährlich die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung fest, befindet über den fixen Anteil der Vergütung und legt, basierend auf den Vorschlägen des Vergütungsausschusses und im Rahmen der von den Aktionären genehmigten Grenzen, die Ziele, Parameter und weitere Einzelheiten für die Bonus- und Aktienzuteilungspläne fest. Die Mitglieder des Verwaltungsrats, über deren Entschädigung entschieden wird, nehmen ebenfalls an der entsprechenden Sitzung teil. Die Festsetzung der Höhe der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung liegt im Ermessen des Verwaltungsrats. Dabei berücksichtigt er Funktion und Verantwortung, bei der Konzernleitung auch Erfahrung, und bezieht öffentlich zugängliche oder aus eigener Erfahrung bekannte Informationen mit ein.

3 Vergütungssystem

Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten für ihre gesamte Verwaltungsratstätigkeit ein fixes jährliches Honorar sowie einen jährlichen Pauschalbetrag für Repräsentationsspesen. Sie erhalten keine variable Vergütung.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können wählen, ob sie einen Teil oder die gesamte Vergütung in bar oder in Form von Autoneum-Aktien beziehen möchten. Der Baranteil wird im Dezember des laufenden Geschäftsjahrs ausbezahlt. Die Aktien werden im jeweiligen Geschäftsjahr zugeteilt und sind für drei Jahre gesperrt. Der für die Umwandlung der Vergütung in Aktien anzuwendende Kurs basiert auf dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie während der zehn Börsentage nach der Dividendenzahlung oder nach der Generalversammlung, falls keine Dividendenzahlung erfolgt, wobei ein Abschlag für die dreijährige Sperrfrist vorgenommen wird.

Vergütung an die Mitglieder der Konzernleitung

Die Vergütungsstruktur für das obere Management des Konzerns besteht aus mehreren Komponenten und berücksichtigt im Rahmen einer marktgerechten Vergütung die individuelle Leistung und den Unternehmenserfolg im Geschäftsjahr sowie die langfristige und nachhaltige Wertschöpfung. Die Vergütung an das obere Management des Konzerns inklusive Mitgliedern der Konzernleitung besteht entsprechend aus einem Basissalär (fixe Vergütung), einem variablen, erfolgsabhängigen Bonus gemäss Bonusplan («Executive Bonus Plan») und der Beteiligung am Aktienzuteilungsplan («Long Term Incentive Plan», LTI). Um eine konsequente Ausrichtung auf die langfristigen Aktionärsinteressen sicherzustellen, wird ein Teil der variablen Vergütung in Form von gesperrten Aktien ausbezahlt. Durch die dreijährige Sperrfrist der zugeteilten Aktien ist diese Vergütung an die langfristige Entwicklung des Unternehmenswertes von Autoneum geknüpft.

Zu Beginn des Geschäftsjahrs 2020 hat der Verwaltungsrat die einmalige und ausserordentliche Beteiligung an einem Turnaround Incentive Plan («TIP») beschlossen. Damit soll angesichts der anstehenden Herausforderungen ein Anreizsystem geschaffen werden, um die mittelfristig gesetzten Ziele für den Turnaround des Unternehmens über die nächsten drei Jahre zu erreichen.

Basissalär

Das Basissalär der Mitglieder der Konzernleitung besteht aus einer fixen jährlichen Vergütung. Der Verwaltungsrat kann einen Anteil des Basissalärs definieren, der in Autoneum-Aktien entrichtet wird. Die Anzahl Aktien wird anhand des durchschnittlichen Schlusskurses während der ersten zehn Börsentage des betreffenden Jahres berechnet. Die Aktien werden im Dezember des laufenden Geschäftsjahrs zugeteilt und sind für drei Jahre gesperrt.

Bonus

Die Mitglieder der Konzernleitung können eine variable, erfolgsabhängige Vergütung von bis zu 80% ihres Basissalärs in Form eines Bonus erzielen, abhängig vom Erreichen oder Übertreffen von definierten Mindestprofitabilitäts- und Liquiditätszielen auf Stufe Konzern oder Business Groups sowie von der Erreichung jährlich festgelegter, individueller Ziele. Die Zielvorgaben für den CEO und den CFO beziehen sich auf die Konzernergebnis-Marge (Gewichtung 52.5%), Konzern-RONA (22.5%) sowie auf individuelle Ziele (25%). Für die Leiter der Business Groups beziehen sich die Ziele auf die Konzernergebnis-Marge (17.5%), Konzern-RONA (7.5%), EBIT-Marge der Business Group (35%), Free Cashflow der Business Group (15%) und auf individuelle Ziele (25%). Für die gewichteten Ziele sind untere und obere Limiten definiert. Das Erreichen des unteren Limits ist Voraussetzung für die erfolgsabhängige Vergütung, das Erreichen des oberen Limits legt deren Maximum fest. Zwischen den beiden Limiten steigt die erfolgsabhängige Vergütung linear an. Ein Bonus wird ungeachtet der anderen Ziele nur ausgerichtet, wenn ein positives Konzernergebnis vorliegt. Mindestens 40% des Bonus werden in Autoneum-Aktien entrichtet. Jedes Mitglied der Konzernleitung kann bis zu 100% des Bonus in Aktien beziehen. Dabei besteht die Wahl zwischen Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren oder einem Anrecht auf Aktien, die nach einem Aufschub von drei Jahren übertragen werden. Der errechnete Bonus wird mit 1.4 multipliziert und dann in Aktien umgewandelt, wofür der durchschnittliche Schlusskurs der ersten zehn Börsentage im Januar des Folgejahrs herangezogen wird.

Aktienzuteilungsplan (LTI)

Der LTI sieht vor, dass der Verwaltungsrat einen Teil des Konzerngewinns im Voraus definierten Berechtigten zuteilen kann. Berechtigte sind Mitglieder des oberen Managements des Konzerns inklusive der Konzernleitung. Eine Zuteilung erfolgt nur, wenn das Konzernresultat positiv ist und einen definierten Schwellenwert übersteigt. Der für den LTI zu verwendende Gesamtbetrag des Konzerngewinns wird in Autoneum-Aktien umgewandelt, die den Berechtigten zu festen Prozentsätzen entsprechend den internen Funktionsstufen zugeteilt werden. Die Aktien werden nach einer Vestingperiode von 35 Monaten auf die Berechtigten übertragen, falls diese Personen zu diesem Zeitpunkt weiterhin bei einem Unternehmen des Autoneum-Konzerns angestellt sind. Aufgrund der Vestingperiode von 35 Monaten besteht eine starke Korrelation zwischen dem Wert des LTI und der Kursentwicklung der Autoneum-Aktien. Die Vestingperiode endet bei Todesfall oder bei Altersrücktritt, womit die Aktien mit umgehender Wirkung auf die Berechtigten übertragen werden. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen Aktien mit laufender Vestingperiode ohne Entschädigung. Ausnahmen davon sind nach dem Ermessen des Vergütungsausschusses möglich.

Turnaround Incentive Plan (TIP)

Berechtigte des TIP sind Mitglieder des oberen Managements des Konzerns inklusive der Konzernleitung, denen einmalig im Geschäftsjahr 2020 eine individuelle, maximale Anzahl von Autoneum-Aktien zugeteilt wurde. Die Übertragung der Aktien auf die Berechtigten erfolgt nach einer Vestingperiode von 35 Monaten, falls diese Personen zu diesem Zeitpunkt weiterhin bei einem Unternehmen des Autoneum-Konzerns angestellt sind und soweit die für den Turnaround gesetzten Ziele am Ende der Laufzeit des TIP erreicht werden. Die Zielvorgaben basieren auf der Profitabilität (EBIT) und dem Free Cashflow des Konzerns über die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 mit je einer Gewichtung der beiden Kriterien von 50%. Für die gewichteten Ziele sind jeweils untere und obere Limiten definiert. Das Erreichen des unteren Limits ist Voraussetzung für die Übertragung der Aktien. Das obere Limit entspricht der Anzahl der ursprünglich maximal zugeteilten Anzahl Aktien. Zwischen den beiden Limiten steigt die Anzahl der effektiv übertragenen Aktien linear an. Der Anspruch auf die übrigen Aktien verfällt ohne Entschädigung.

Es bestehen keine Aktienoptionen oder Aktienkaufpläne.

Zulässige Tätigkeiten ausserhalb des Autoneum-Konzerns

Der Verwaltungsrat entscheidet, ob Mitglieder der Konzernleitung oder das obere Management des Konzerns zusätzliche Mandate bei anderen Unternehmen übernehmen dürfen. Sofern die Mandate ausserhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausgeübt werden, besteht keine Verpflichtung, die erhaltenen Mandatsvergütungen an Autoneum abzutreten.

4 Offenlegung der Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung

Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats

Aufgrund der durch die Coronapandemie stark beeinträchtigten Geschäftsentwicklung haben die Mitglieder des Verwaltungsrats auf die Hälfte ihres Honorars für das Geschäftsjahr 2020 verzichtet und im Sinne einer Gleichschaltung mit den Aktionärsinteressen beschlossen, dieses vollumfänglich in Autoneum-Aktien zu beziehen.

Damit beträgt die Summe aller Vergütungen, die im Geschäftsjahr 2020 an die gegenwärtigen Mitglieder des Verwaltungsrats ausgerichtet wurden, 741 953 CHF. Es erfolgte keine Vergütung an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats.

An der Generalversammlung 2019 wurde dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2020 eine maximale Gesamtvergütung von 1.75 Mio. CHF zugesprochen, womit sich dessen Vergütung für 2020 im genehmigten Rahmen bewegt.

Es wurden keine Darlehen, Kredite oder zusätzlichen Honorare oder Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats oder diesen nahestehende Personen ausgerichtet. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Honorarzahlungen in Höhe von 42 358.10 CHF (2019: 44 989 CHF) für rechtliche Dienstleistungen an die durch den Präsidenten des Verwaltungsrats geleitete Kanzlei.

Die Summe aller Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich wie folgt zusammen:

Verwaltungsrat

2020

2019

Fixe Vergütung

Andere1

Total

Fixe Vergütung

Andere1

Total

CHF

in bar

in Aktien2

in bar

in Aktien3

Hans-Peter Schwald Präsident

184 556

13 560

198 116

369 122

22 428

391 551

Rainer Schmückle Vizepräsident

119 063

119 063

50 000

178 600

228 600

Norbert Indlekofer

77 418

5 771

83 189

83 074

55 890

9 807

148 771

Michael W. Pieper

59 501

2 702

62 203

118 984

5 814

124 798

This E. Schneider

89 282

4 600

93 882

178 600

9 177

187 776

Peter Spuhler

59 501

4 435

63 936

118 984

8 073

127 056

Ferdinand Stutz

113 131

8 433

121 564

140 000

59 492

13 974

213 465

Total

702 452

39 501

741 953

273 074

1 079 672

69 273

1 422 017

  1. 1 Andere Vergütungen enthalten den Arbeitgeberbeitrag für die Sozialabgaben.
  2. 2 Die fixe Vergütung in Aktien berechnet sich anhand der zugeteilten Anzahl Aktien, multipliziert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der zehn Börsentage nach der Generalversammlung 2020 (60.53 CHF). Die Übertragung erfolgte nach Abzug der Sozialabgaben und Verrechnungssteuer.
  3. 3 Die fixe Vergütung in Aktien berechnet sich anhand der zugeteilten Anzahl Aktien, multipliziert mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der zehn Börsentage nach der Dividendenauszahlung im Jahr 2019 (124.20 CHF). Die Übertragung erfolgte nach Abzug der Sozialabgaben und Verrechnungssteuer.

Vergütung an die Mitglieder der Konzernleitung

Die durch die Coronapandemie ausgelösten Umsatz- und Ertragseinbussen haben die Konzernleitung zu konzernweiten, umfassenden Kostensenkungsmassnahmen veranlasst. Im Rahmen der Reduktion der Personalkosten wurde auch für die Konzernleitung ein Lohnverzicht in Höhe von 10% des Basissalärs über einen Zeitraum von drei Monaten vereinbart.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Kriterien für die Ausrichtung eines Bonus und die Zuteilung eines LTIs nicht erfüllt, sodass keine entsprechenden Auszahlungen oder Aktienzuteilungen erfolgten. Der Wert des TIP ergibt sich aus der maximalen Anzahl der zugeteilten Aktien multipliziert mit dem Aktienkurs am Tag der Zuteilung. Die tatsächliche Anzahl der übertragenen Aktien errechnet sich nach Ablauf der Vestingperiode Ende Februar 2023 unter Berücksichtigung der Turnaround-Zielvorgaben.

Damit beträgt die Summe aller Vergütungen, die im Geschäftsjahr 2020 an die Mitglieder der Konzernleitung ausgerichtet wurden, 4 411 500 CHF, davon 898 563 CHF an den CEO, der einen Teil seines Basissalärs in Aktien erhält. In der Gesamtvergütung von 4 411 500 CHF sind auch Vergütungen an folgende ehemalige, 2019 ausgeschiedene Mitglieder der Konzernleitung enthalten: Martin Hirzel und Dr. Martin Zwyssig.

An der Generalversammlung 2019 wurde der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2020 eine maximale Gesamtvergütung von 8.5 Mio. CHF zugesprochen, womit sich deren Vergütung für 2020 im genehmigten Rahmen bewegt.

Es wurden keine Darlehen, Kredite oder zusätzlichen Honorare oder Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung oder diesen nahestehende Personen ausgerichtet.

Die Summe aller Vergütungen an die Mitglieder der Konzernleitung setzt sich wie folgt zusammen:

Konzernleitung

Fixe Vergütung

Variable Vergütung

LTI

TIP1

Andere2

Total

2020

CHF

in bar

in Aktien3

in bar

in Aktien

Alle Mitglieder

3 127 056

72 077

156 947

1 055 421

4 411 500

Davon Matthias Holzammer

657 150

72 077

35 995

133 342

898 563

2019

CHF

in bar

in Aktien4

in bar

in Aktien

Alle Mitglieder

3 334 045

88 805

152 967

1 118 776

4 694 592

Davon Martin Hirzel5

674 000

72 154

137 161

883 315

  1. 1 Die maximale Anzahl der Aktien wurde mit dem anwendbaren Aktienkurs für die im April 2020 zugeteilten Rechte von 58.15 CHF multipliziert, die Vestingperiode endet Ende Februar 2023.
  2. 2 Andere Vergütungen enthalten den Arbeitgeberbeitrag für die Sozialabgaben, den Arbeitgeberbeitrag für die Pensionskasse und andere Nebenleistungen (fringe benefits).
  3. 3 Der anwendbare Aktienkurs während der definierten Periode war 113.15 CHF.
  4. 4 Der anwendbare Aktienkurs während der definierten Periode war 158.58 CHF.
  5. 5 CEO bis 7. Oktober 2019.